Führerscheinklassen
PKW + Anhänger
Führerscheinklasse B
- Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg
- Bis 3,5t zGM genügt Klasse B
- Bis 4,25t zGM ist eine Fahrerschulung zu absolvieren die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B 96 dokumentiert wird
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz einer Klasse: Nein
- Einschluss von Klassen: AM, L
Führerscheinklasse BE
- Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
- Vorbesitz einer Klasse: B
- Einschluss von Klassen: AM, L
Zweirad
Führerscheinklasse A
- Krafträder (unbeschränkt), auch mit Beiwagen, über 50ccm oder mehr als 45km/h (15kW)
- Mindestalter: 24 Jahre
- Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A2 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
- Einschluss von Klassen: A1, AM, A2
Führerscheinklasse A2
- Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 35 kW und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,2KW/kg
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A1 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
- Einschluss von Klassen: A1, AM
Führerscheinklasse A1
- Krafträder ("Leichtkrafträder") bis 125ccm, max. 11 kW Nennleistung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz einer Klasse: Nein
-
Einschluss von Klassen: AM
Führerscheinklasse AM
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 45 km/h
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
- Mindestalter: 15 Jahre
- Vorbestitz einer Klasse: Nein
- Einschluss von Klassen: Keine
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- Vierädrige Leicht-Kfz