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Fahrerlaubnis auf Probe

Die Fahrerlaubnis wird zum erstmaligen Erwerb für einen Zeitraum von 2 Jahren auf Probe erteilt. Dieser Regelung unterliegen alle Führerscheinklassen mit Ausnahme der Klassen AM, L und T. Die Bewährungszeit ist nicht bestanden, wenn der Fahranfänger bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwicht wird. Die Probezeit verlängert sich dabei von zwei auf vier Jahre. Außerdem ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an

A-Verstöße: z.B.

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Zu dichtes Auffahren
  • Rotlichtmissachtung
  • Überholen im Überholverbot
  • Vorfahrtsverletzungen mit Gefährdung
  • Überhöhte Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h

 

B-Verstöße: z.B.

  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern
  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeuges
  • Mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Unsere Fahrschulen

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Die Fahrschule in Rheinbrohl

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