• 1
  • 2
  • 3
  • 4

Führerscheinklassen

PKW + Anhänger

Führerscheinklasse B

  • Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg
  • Bis 3,5t zGM genügt Klasse B
  • Bis 4,25t zGM ist eine Fahrerschulung zu absolvieren die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B 96 dokumentiert wird
  • Mindestalter: 17-18 Jahre
  • Vorbesitz einer Klasse: Nein
  • Einschluss von Klassen: AM, L


Führerscheinklasse B197

  • Führersein für Automatik-Getriebe
  • Voraussetzung: 10 Stunden á 45 Minuten auf einem Schaltgetriebe + 15 Minuten Testfahrt
  • Bei einer Erweiterung auf Anhänger muss mit einem Schaltgetriebe die Prüfung abgelegt werden
  • Mindestalter: 17-18 Jahre
  • Gültig im Inland und Ausland

 

Führerscheinklasse BE

  • Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
  • Vorbesitz einer Klasse: B
  • Einschluss von Klassen: AM, L

 

Führerscheinklasse B196

  • Vorbesitz von KL.B  von mind. 5 Jahren
  • Mindestalter:  25 Jahre
  • Theorie: 4 mal Theorieunterricht jeweils 90 Min
  • Praxis:    5 mal Motorradstunden jeweils 90 Min
  • Keine Theorie- oder Praxisprüfung
  • Gültig nur im Inland

 

Zweirad

Führerscheinklasse A

  • Krafträder (unbeschränkt), auch mit Beiwagen, über 50ccm oder mehr als 45km/h (15kW)
  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A2 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Einschluss von Klassen: A1, AM, A2

 

Führerscheinklasse A2

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 35 kW und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,2KW/kg
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A1 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Einschluss von Klassen: A1, AM

 

Führerscheinklasse A1

  • Krafträder ("Leichtkrafträder") bis 125ccm, max. 11 kW Nennleistung
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz einer Klasse: Nein
  • Einschluss von Klassen: AM

 

Führerscheinklasse AM

  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Vorbestitz einer Klasse: Nein
  • Einschluss von Klassen: Keine
  • Dreirädrige Kleinkrafträder
  • Vierädrige Leicht-Kfz

Unsere Fahrschulen

  • 1

Die Fahrschule in Rheinbrohl

Um die optimale Nutzung unserer Website zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Um nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen, benötigen wir dazu Ihr ausdrückliches Einverständnis.