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Begleitendes Fahren ab 17

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für junge Fahranfänger wurde das Programm "Begleitendes Fahren ab 17" eingeführt. Diese Gruppe sind laut Statistik am häufigsten die Verursacher von Unfällen mit Personenschaden. Die Gründe sind mangelnde Erfahrung, Fahrpraxis und eine erhöhte Risikobereitschaft.

 

Das "Begleitende Fahren ab 17" bezieht sich nur auf die Klassen B, BE und B96

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Mindestalter der begeitenden Person: 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochene Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Weniger als 0,5 Promille und anderer berauschender Mittel während der Fahrt

 

Die volle Verantwortung verbleibt beim Fahrer.

Solltest Du Fragen zum Führerschein ab 17 haben, beraten wir Dich gerne. Nimm einfach Kontakt zu uns auf.

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